Ziele und Aufgaben
einer Pflegekammer
Das
Hauptziel einer Kammer für Pflegeberufe ist die Sicherstellung
einer sachgerechten professionellen Pflege für Bürgerinnen
und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend
aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.
Die Förderung des gesundheitlichen
Wohls der Bevölkerung ist eine hoheitliche Aufgabe.
Zur Sicherstellung kann der Staat diese Aufgabe an eine
parteipolitisch- und interessenunabhängige Kammer delegieren.
Die Ziele im Einzelnen
sind:
- Förderung der Qualitätssicherung in der Pflege,
- Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse,
- Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen,
- Förderung der Identifizierung der Kammermitglieder
mit ihrem Beruf,
- Leistungsdarstellung der Pflegeberufe in unserer Gesellschaft.
Kammern haben die Aufgabe im Rahmen des
Gesetzes die beruflichen Belange ihrer Angehörigen
unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen.
Dadurch ergeben sich folgende
Aufgaben einer Pflegekammer:
1. Verankerung und Durchsetzung einer einheitlichen
Berufsethik und Berufsordnung,
2. Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe
sowie Vergabe von Lizenzen,
3. Förderung, Überwachung und Anerkennung
der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
Abnahme von Prüfungen,
4. Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung
von Sachverständigen,
5. Schiedstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten,
die sich aus der Berufsausübung
zwischen den Mitgliedern oder diesen und Dritten ergeben,
6. Disziplinierung und Sanktionierung bei Missachtung
der Berufsethik und der
Berufsordnung,
7. Information der Kammermitglieder,
8. Erhebung und Auswertung berufsrelevanter Daten,
9. Beratung des Gesetzgebers, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren
und Kooperation mit der öffentlichen
Verwaltung,
10.Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen
und internationalen Institutionen
im Gesundheitsdienst.
Förderverein zur Errichtung
einer Pflegekammer in NRW gem. e. V.
erstellt am 30.10.2003